BFH, Urteil vom 23.03.2016, IV R 9/14: Investitionsabzugsbetrag
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g EStG (a.F. bis 2016) kann als steuerliche Vergünstigung auch dann geltend gemacht werden, wenn er nach Durchführung einer Außenprüfung die danach festgestellte tatsächliche Gewinnerhöhung aufwiegen soll.
Dennoch verlangt auch dies nach bestimmten einzuhaltenden Voraussetzungen und sollte vorab fachmännisch geprüft werden. Über fundierte Kenntnisse verfügen unsere im Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwälte.
Gerne beraten wir Sie umfassend zu steuerrechtlichen Fragen in diesem Bereich in unserer Kanzlei in Berlin.
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