Gesellschaftsrecht: Rechtssicherheit von der Gründung bis zum Verkauf
Mängel im Gesellschaftsvertrag oder in einem Gesellschafterbeschluss zeigen sich oft erst im Streit, wenn eine Korrektur kaum noch möglich ist. Als Anwälte für Gesellschaftsrecht in Berlin beraten wir Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie internationale Investoren: bei der Vertragsgestaltung, bei Veränderungen im Gesellschafterbestand und im Gesellschafterstreit. Rechtsanwalt Juri Schleicher, Gründungsmitglied der Kanzlei, ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Für Gründer, Gesellschafter & Investoren
Gesellschaft gestalten, Investor aufnehmen oder Anteile verkaufen?
- Gesellschaftsvertrag & Gesellschaftervereinbarung
- Kapitalerhöhung & Einstieg von Investoren
- Unternehmenskauf & Verkauf von Geschäftsanteilen
Konfliktvermeidung durch vertragliche Mechanismen
Streit unter Gesellschaftern oder mit der Geschäftsführung?
- Gesellschafterstreit & Ausscheiden eines Gesellschafters
- Abberufung des Geschäftsführers
- Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
Gesellschaftsrechtliche Beratung und Gestaltung
Gesellschaftsverträge & Gesellschaftervereinbarungen
Wir erstellen und prüfen Gesellschaftsverträge für GmbH, UG, GmbH & Co. KG und Personengesellschaften sowie Gesellschaftervereinbarungen: Stimmrechte, Gewinnverteilung, Vesting, Exit-Vereinbarungen, Wettbewerbsverbote und klare Regeln für das Ausscheiden eines Gesellschafters. So vermeiden Sie den Streit, bevor er entsteht.
Gründung, Holding & Umstrukturierung
Welche Gesellschaftsform passt zu Ihrem Vorhaben? Ob Gründung einer Gesellschaft, Aufbau einer Holdingstruktur oder Umwandlung in eine andere Rechtsform: Wir begleiten Sie bis zur Eintragung im Handelsregister, gemeinsam mit unseren Partnernotaren und Steuerberatern.
Kapitalerhöhung, Beschlüsse & Investoren
Wir bereiten Gesellschafterbeschlüsse und Kapitalerhöhungen vor und begleiten den Einstieg von Investoren, vom Term Sheet bis zur Beteiligungsvereinbarung.
Geschäftsführerverträge & Haftung
Wir gestalten Geschäftsführerdienstverträge und beraten Geschäftsführer und Vorstände zu ihren Pflichten und Haftungsrisiken, damit persönliche Haftung gar nicht erst zum Thema wird.
Unternehmenskauf & Anteilsverkauf (M&A)
Beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Geschäftsanteilen prüfen wir die Unternehmensdokumentation auf Vollständigkeit und Richtigkeit und verhandeln Gewährleistung, Haftung und nachvertragliche Wettbewerbsverbote für Gesellschafter und Geschäftsführer.
Streitigkeiten im Gesellschaftsrecht
Gesellschafterstreit
Wir entwickeln Lösungen für Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, verhandeln über Ausscheiden und Abfindung und vertreten Sie, wenn nötig, im Zivilprozess und im Verfahren der einstweiligen Verfügung.
Beratung der Gesellschaft
Bei Konflikten mit Organen kommt es auf das Verfahren an: Einladung und Durchführung der Gesellschafterversammlung, Abberufung des Geschäftsführers und Kündigung des Anstellungsvertrags. Formale Fehler sind hier häufig und teuer. Wir sorgen dafür, dass Ihre Beschlüsse halten.
Beratung der Gesellschafter: Beschlussanfechtung & Haftungsansprüche
Wir greifen fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse an oder verteidigen sie und setzen Haftungsansprüche der Gesellschaft gegen Geschäftsführer durch oder wehren sie ab, außergerichtlich und vor Gericht.
Warum BRG Rechtsanwälte im Gesellschaftsrecht
20+
Jahre Erfahrung im Gesellschaftsrecht
300+
Betreute Mandate für Handels- und Gesellschaftsrecht
3
Beratungssprachen
21
Bewertungen auf ProvenExpert
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht als direkter Ansprechpartner
- Rechtsberatung aus einer Hand: Gesellschafts-, Handels-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht
- Zusammenarbeit mit Partnernotaren und Steuerberatern
- Beratung persönlich in Berlin oder per Video
Anwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht
Was Mandanten über uns sagen
5 · 21 Bewertungen auf ProvenExpert
Mehr erfahrenSo läuft die Zusammenarbeit ab
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Anfrage
Per Formular, Telefon oder E-Mail. Senden Sie uns Unterlagen zu Gesellschaftsvertrag, Beschlüssen oder Schriftverkehr gleich mit.
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Rückmeldung
Wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns bei Ihnen in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Arbeitstagen.
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Strategie & Kosten
Sie erhalten eine klare Einschätzung und ggf. ein transparentes Kostenangebot.
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Umsetzung
Wir gestalten Verträge, verhandeln, begleiten Sie zum Notar oder vertreten Sie vor Gericht.
Kosten & Honorar
Informationsgespräch
Im ersten Informationsgespräch erhalten Sie alle Details zum Ablauf und zu den Kosten.
Beratung & Vertragsgestaltung
Für Beratung und Vertragsgestaltung vereinbaren wir ein Stundenhonorar oder eine Pauschale. So wissen Sie vorab, womit Sie rechnen können.
Notar & Handelsregister
Notar- und Registerkosten fallen zusätzlich an und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Den Termin bei unseren Partnernotaren vermitteln wir gern.
Gesellschafterstreit vor Gericht
Vor Gericht richten sich die gesetzlichen Gebühren nach dem Streitwert (RVG), der sich oft am Wert der Beteiligung orientiert, oder nach einem Stundenhonorar. Wir schätzen das Kostenrisiko vorab für Sie ein.
Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht
Was ist das Gesellschaftsrecht?
Das Gesellschaftsrecht regelt Gründung, Organisation, Haftung und Beendigung von Gesellschaften. Zusammen mit dem Handelsrecht bildet es den Kern des Wirtschaftsrechts. Die Regeln finden sich je nach Rechtsform im BGB (GbR), im HGB (OHG und KG), im GmbH-Gesetz, im Aktienrecht, im Genossenschaftsgesetz und im Umwandlungsgesetz.
Was kostet ein Anwalt für Gesellschaftsrecht?
In der Regel wird für die Beratung und Vertragsgestaltung ein Stundenhonorar oder eine Pauschale vereinbart. In gerichtlichen Verfahren richten sich die Gebühren nach dem Streitwert (RVG) oder nach dem Stundenhonorar bzw. einer Kombination aus beiden Varianten.
Wann sollte ich einen Anwalt für Gesellschaftsrecht hinzuziehen?
Am besten vor wichtigen Entscheidungen: bei der Gründung, vor dem Einstieg eines Investors, vor einer Gesellschafterversammlung mit strittigen Beschlüssen oder vor dem Kauf oder Verkauf von Anteilen. Im Streit gilt: Je früher Sie handeln, desto mehr Spielraum bleibt Ihnen für die Wahrnehmung Ihrer Rechte.
Was ist der Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften?
In Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG stehen die Gesellschafter grundsätzlich selbst für die Schulden der Gesellschaft ein, und zwar auch mit ihrem Privatvermögen. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG haftet dagegen nur die Gesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen. Für eine GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 € gesetzlich vorgeschrieben.
Was passiert bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern?
Zuerst zählt, was der Gesellschaftsvertrag regelt: Stimmrechte, Ausschluss und -gründe, Einziehung und Abfindung. Häufig lässt sich der Streit verhandeln, etwa durch das Ausscheiden eines Gesellschafters gegen Abfindung. Gelingt das nicht, entscheiden die Gerichte, in eiligen Fällen auch per einstweiliger Verfügung.
Wann haftet ein Geschäftsführer persönlich?
Ein GmbH-Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft, wenn er seine Pflichten verletzt und dadurch ein Schaden entsteht (§ 43 GmbHG). Persönliche Haftung droht außerdem bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und bei Steuerschulden der Gesellschaft.
Wessen Zustimmung ist für einen Verkauf von Geschäftsanteilen erforderlich?
Das hängt vom Gesellschaftsvertrag ab. Häufig ist die Abtretung von GmbH-Anteilen an die Zustimmung der Gesellschaft oder der übrigen Gesellschafter gebunden (sog. Vinkulierung). Der Vertrag über die Abtretung muss zudem notariell beurkundet werden (§ 15 Abs. 3 GmbHG).
Was macht der Fachanwalt für Gesellschaftsrecht?
Die offizielle Bezeichnung lautet Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und umfangreicher praktischer Erfahrung (mindestens 80 Fälle). Fachanwälte müssen sich zudem jedes Jahr fortbilden (mindestens 15 Fortbildungsstunden).
Bieten Sie auch Online-Beratung an?
Ja. Neben dem persönlichen Termin in Berlin beraten wir per Telefon und Videokonferenz, auf Deutsch, Englisch und Russisch. So begleiten wir auch Mandanten außerhalb Berlins und im Ausland.
Gesellschaftsvertrag, Investor oder Streit unter Gesellschaftern?
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie entscheiden. Persönlich in Charlottenburg, per Telefon oder per Video.
Unverbindliche Anfrage
Sprechen Sie uns an! Wir informieren Sie in einem persönlichen Gespräch, per E-Mail oder gerne auch per Videokonferenz oder Telefon über unsere Leistungen und Kosten - natürlich unverbindlich und kostenfrei.


