Anwalt für Insolvenzrecht in Berlin | Unternehmen & GF
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Anwalt für Insolvenzrecht

Liquiditätsengpass, Überschuldung oder ein insolventer Geschäftspartner? Unsere Kanzlei in Berlin berät Unternehmen, Geschäftsführer und Gläubiger im Insolvenzrecht, damit Sie eine Unternehmenskrise überwinden oder zumindest eine persönliche Haftung im Falle einer Insolvenz vermeiden können.

  • Schnelle Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Arbeitstagen
  • Erstberatung persönlich oder per Video (in der Regel 45 Min. bis 60 Min.)
  • Beratung auf Deutsch und Englisch

5 · 21 Bewertungen auf ProvenExpert

Zahlungsunfähig oder überschuldet? Geschäftsführer müssen den Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern stellen, spätestens nach drei (Zahlungsunfähigkeit) bzw. sechs (Überschuldung) Wochen.

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Insolvenzrecht für Unternehmen: früh handeln, Haftung vermeiden

Für Geschäftsführer beginnt die kritische Phase lange vor dem Insolvenzantrag: Spätestens mit Eintritt der Insolvenzreife laufen die gesetzlichen Fristen, und viele Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen können zur persönlichen Haftung führen. Als Anwälte für Insolvenzrecht in Berlin prüfen wir mit Ihnen die finanzielle Lage, zeigen Wege zur Sanierung auf und bereiten bei Bedarf den Antrag vor; zuständig für alle Berliner Unternehmen ist das Amtsgericht Charlottenburg. Ebenso vertreten wir Gläubiger wie Lieferanten, Dienstleister und Vermieter.

Für Unternehmen & Geschäftsführer

Liquiditätsengpass, drohende Insolvenz oder Haftungsrisiko?

  • Insolvenzreife prüfen & Antragspflicht klären
  • Sanierung, Eigenverwaltung & Insolvenzplan
  • Geschäftsführerhaftung abwehren
Unternehmen & Geschäftsführer ↓

Für Gläubiger & Geschäftspartner

Kunde, Lieferant oder Mieter insolvent?

  • Forderungen sichern & zur Tabelle anmelden
  • Insolvenzanfechtung abwehren
  • Verträge mit insolventen Partnern
Gläubiger ↓

Beratung für Unternehmen und Geschäftsführer in der Krise

Insolvenzgründe prüfen: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Ob eine Antragspflicht besteht, hängt von den Insolvenzgründen ab: Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO). Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater werten wir Liquiditätsplan und Fortführungsprognose aus und dokumentieren die Prüfung so, dass sie später vor dem Insolvenzverwalter Bestand hat.

Sanierung vor und in der Insolvenz

Nicht jede Krise endet in der Liquidation. Wir verhandeln mit Banken, Lieferanten und Vermietern über Stundungen und Vergleiche, prüfen den Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG und begleiten Sie, wenn sinnvoll, in die Insolvenz in Eigenverwaltung, das Schutzschirmverfahren oder zu einem Insolvenzplan. Ziel ist, den Betrieb und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.

Insolvenzantrag rechtzeitig und vollständig stellen

Ist die Insolvenz nicht abzuwenden, zählt ein sauberer Antrag. Wir bereiten Gläubiger- und Vermögensverzeichnis vor, stellen den Antrag beim Insolvenzgericht und begleiten Sie vom Eröffnungsverfahren mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter bis zum Abschluss des Verfahrens. Arbeitsrechtliche Fragen wie Insolvenzgeld, Kündigungen oder Sozialplan klären wir im selben Team.

Geschäftsführerhaftung & Insolvenzverschleppung

Nach der Eröffnung prüft der Insolvenzverwalter, ob der Geschäftsführer haftet, etwa für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife (§ 15b InsO). Wir wehren solche Ansprüche ab, binden die D&O-Versicherung ein und beziehen bei strafrechtlichen Vorwürfen wie Insolvenzverschleppung oder nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen unsere Beratung im Wirtschaftsstrafrecht ein, auch in einem Strafverfahren.

Beratung für Gläubiger und Geschäftspartner

Forderungen sichern und anmelden

Wir melden Ihre Forderungen fristgerecht und belegt zur Insolvenztabelle an, machen Eigentumsvorbehalt sowie Aus- und Absonderungsrechte geltend und vertreten Sie in der Gläubigerversammlung. Wird eine angemeldete Forderung bestritten, setzen wir sie notfalls per Feststellungsklage durch.

Insolvenzanfechtung abwehren

Insolvenzverwalter fordern häufig Zahlungen zurück, die ein Schuldner vor dem Antrag oder sogar danach geleistet hat (§§ 129 ff. InsO). Wir prüfen, ob die Anfechtung trägt, etwa beim Bargeschäft oder bei Ratenzahlungen, und verhandeln einen Vergleich oder verteidigen Sie vor Gericht.

Verträge mit insolventen Partnern

Ob Liefervertrag, Gewerbemietvertrag oder Projektauftrag: Mit der Eröffnung des Verfahrens kann der Insolvenzverwalter wählen, ob er einen Vertrag erfüllt (§ 103 InsO). Wir klären, welche Rechte Ihnen bleiben, ob Sie weiter liefern sollten und wie Sie Verträge künftig insolvenzfest gestalten.

Warum BRG Rechtsanwälte im Insolvenzrecht

20+

Jahre Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht

100+

Betreute Insolvenzverfahren

3

Beratungssprachen

21

Bewertungen auf ProvenExpert

  • Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht aus einer Hand
  • Direkter Ansprechpartner für Mandanten, auch wenn es schnell gehen muss
  • Zusammenarbeit mit Steuerberatern bei Liquiditätsplanung und Fortführungsprognose
  • Beratung persönlich in Berlin oder per Video

Ihre Ansprechpartner im Insolvenzrecht

Juri Schleicher

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

DE · EN · RU

Zum Profil

Miriam Hansel

Rechtsanwältin

DE · EN

Zum Profil

Was Mandanten über uns sagen

5 · 21 Bewertungen auf ProvenExpert

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So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Anfrage

    Per Formular, Telefon oder E-Mail. Senden Sie uns Unterlagen wie Liquiditätsübersicht, BWA, offene Forderungen oder Schreiben des Insolvenzverwalters gleich mit.

  2. Rückmeldung

    Wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns bei Ihnen in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Arbeitstagen.

  3. Strategie & Kosten

    Sie erhalten eine klare Einschätzung und ggf. ein transparentes Kostenangebot.

  4. Umsetzung

    Wir verhandeln mit Gläubigern, bereiten den Antrag vor, wehren Haftungsansprüche ab oder vertreten Sie vor Gericht.

Kosten & Honorar

Informationsgespräch

Im ersten Informationsgespräch erhalten Sie alle Details zum Ablauf und zu den Kosten.

Beratung & Sanierung

Für die Beratung in der Krise und die Begleitung einer Sanierung vereinbaren wir ein Stundenhonorar oder eine Pauschale. So wissen Sie vorab, womit Sie rechnen können.

Kosten des Insolvenzverfahrens

Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters werden aus dem Vermögen des Unternehmens, der Insolvenzmasse, bezahlt. Reicht die Masse dafür nicht aus, weist das Gericht den Antrag mangels Masse ab.

Verfahren vor Gericht

Bei Anfechtungs- oder Haftungsprozessen richten sich die gesetzlichen Gebühren nach dem Streitwert (RVG) oder nach einem Stundenhonorar. Wir schätzen das Kostenrisiko vorab für Sie ein.

Häufige Fragen zum Insolvenzrecht

Was macht ein Anwalt für Insolvenzrecht?

Er berät Schuldner, also Unternehmen und ihre Geschäftsführer, sobald sich eine Krise des Unternehmens abzeichnet: Er prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, sucht nach Sanierungswegen und stellt bei Bedarf den Insolvenzantrag. Auf der anderen Seite unterstützt er Gläubiger dabei, Forderungen zu sichern und Rückforderungen des Insolvenzverwalters abzuwehren.

Was kostet ein Anwalt für Insolvenzrecht?

In der Regel wird für die Beratung ein Stundenhonorar oder eine Pauschale vereinbart. In gerichtlichen Verfahren richten sich die Gebühren nach dem Streitwert (RVG) oder nach dem Stundenhonorar bzw. einer Kombination aus beiden Varianten. Die Kosten nennen wir Ihnen im Informationsgespräch.

Wann muss ein GmbH-Geschäftsführer Insolvenz anmelden?

Sobald die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern den Insolvenzantrag stellen. Die Höchstfrist beträgt drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung (§ 15a InsO). Wer zu spät handelt, riskiert eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung.

Haftet der Geschäftsführer in der Insolvenz persönlich?

Grundsätzlich haftet die GmbH mit ihrem eigenen Vermögen. Persönlich haftet der Geschäftsführer aber, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen leistet, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind (§ 15b InsO). Hinzu kommen Risiken bei nicht abgeführten Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung und bei Steuerschulden.

Lässt sich ein Insolvenzverfahren noch vermeiden?

Oft lässt sich die Insolvenz abwenden, wenn rechtzeitig gehandelt wird. Solange die Zahlungsunfähigkeit erst droht, kommen außergerichtliche Vereinbarungen mit Gläubigern oder eine Restrukturierung nach dem StaRUG in Betracht. Ist die Insolvenzreife bereits eingetreten, bleibt mit Eigenverwaltung oder Insolvenzplan oft noch ein Weg, das Unternehmen fortzuführen.

Was gilt für Selbstständige und Einzelunternehmer?

Wer selbstständig tätig ist, durchläuft in der Regel nicht die Verbraucherinsolvenz, sondern das Regelinsolvenzverfahren. Oft kann der Betrieb dabei fortgeführt werden, wenn der Insolvenzverwalter die selbstständige Tätigkeit freigibt. Am Ende steht meist die Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Bei einer reinen Privatinsolvenz ohne unternehmerischen Hintergrund ist eine anerkannte Schuldnerberatung oft der passende erste Ansprechpartner.

Was ist der Unterschied zwischen Anwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt und ist allen Gläubigern verpflichtet. Er verwertet das Vermögen und prüft Haftungs- und Anfechtungsansprüche. Ihr eigener Anwalt vertritt dagegen allein Ihre Interessen, sei es als Unternehmen, als Geschäftsführer oder als Gläubiger.

Was können Gläubiger tun, wenn ein Kunde insolvent ist?

Prüfen Sie zuerst, ob Ware unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde, und stoppen Sie weitere Leistungen ohne Sicherheit. Nach der Eröffnung melden Sie Ihre Forderung innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist beim Insolvenzverwalter an. Mit einer Quote auf ungesicherte Forderungen ist in vielen Verfahren nur begrenzt zu rechnen.

Darf der Insolvenzverwalter bezahlte Rechnungen zurückfordern?

Ja, im Wege der Insolvenzanfechtung. Je nach Anfechtungsgrund reicht der Zeitraum von wenigen Monaten bis zu einem Jahrzehnt vor dem Antrag zurück. Ob eine Rückforderung berechtigt ist, hängt unter anderem davon ab, was Sie über die Lage Ihres Kunden wussten. Eine Prüfung lohnt sich, bevor Sie zahlen.

Bieten Sie auch Online-Beratung an?

Ja. Neben dem persönlichen Termin in Berlin beraten wir per Telefon und Videokonferenz, auf Deutsch, Englisch und Russisch. So begleiten wir auch Mandanten außerhalb Berlins und im Ausland.

Liquiditätsengpass oder Kunde insolvent?

Je früher wir sprechen, desto mehr Optionen bleiben Ihnen. Persönlich in Berlin, per Telefon oder per Video.

Unverbindliche Anfrage

Sprechen Sie uns an! Wir informieren Sie in einem persönlichen Gespräch, per E-Mail oder gerne auch per Videokonferenz oder Telefon über unsere Leistungen und Kosten - natürlich unverbindlich und kostenfrei.

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    KONTAKT

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    BRG LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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