Gesellschaftsrecht | Rechtliche Beratung für Gesellschaften
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Gesellschaftsrecht

BRG unterstützt Sie umfassend durch Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und arbeitet bei Bedarf eng mit Notaren und Wirtschaftsprüfern zusammen, um Ihre gesellschaftsrechtlichen Interessen kompetent zu vertreten.

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Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften

Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften

Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Belangen bei der Gründung, Gestaltung und Umstrukturi-erung von Unternehmen. Unsere Expertise gewährleistet einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf bei der Erstellung der erforderlichen Dokumente wie Gesellschaftsverträge, Gesell-schaftervereinbarungen, Kapitalerhöhungs- und sonstige Gesellschafterbeschlüsse sowie Ges-chäftsführerdienstverträge.

Unternehmenskauf

Unternehmenskauf

Mit fundiertem Fachwissen beraten wir Sie bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, insbe-sondere in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Voll-ständigkeit und Richtigkeit der Unternehmensdokumentation, auf Gewährleistungs- und Haf-tungsfragen und nicht zuletzt auf Fragen des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots für Gesell-schafter und Geschäftsführer.

Gesellschafterstreit

Gesellschafterstreit

Gesellschafterstreitigkeiten erfordern eine erfahrene und durchsetzungsstarke Vertretung. Un-sere Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um Lösungen zu erarbeiten und Ihre Inter-essen zu wahren. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, vertreten wir Sie kompe-tent und durchsetzungsstark in Zivilprozessen und einstweiligen Verfügungsverfahren vor den zuständigen Gerichten.

Streit mit Geschäftsführern und Vorständen

Streit mit Geschäftsführern und Vorständen

Bei Auseinandersetzungen mit den Organen einer Gesellschaft ergeben sich zahlreiche prozessuale Besonderheiten, die unbedingt beachtet werden müssen, wenn eine Maßnahme erfolgreich umgesetzt werden soll. Angefangen bei der Einladung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung über die Abberufung eines Geschäftsführers bis hin zur Kündigung des Anstellungsvertrages ist der Weg zum gewünschten Ergebnis oft mit formalrechtlichen Fallstricken behaftet. Die Hinzuziehung eines Rechtsexperten ist dabei fast unumgänglich.

UNVERBINDLICHE ANFRAGE

Sprechen Sie uns an! Wir informieren Sie in einem persönlichen Gespräch, per E-Mail oder gerne auch per Videokonferenz oder Telefon über unsere Leistungen und Kosten - natürlich unverbindlich und kostenfrei.

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