Abwerben von Kunden durch ehemalige Mitarbeiter
In der Regel ist es nicht rechtswidrig, wenn ein ehemaliger Arbeitnehmer versucht, Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers abzuwerben. So ist daher in der Regel zulässig, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar nach der Kündigung nahezu den gesamten Kundenstamm seines früheren Arbeitgebers übernimmt, auch wenn der Betrieb des früheren Arbeitgebers dadurch beeinträchtigt wird. Der Arbeitgeber kann und muss sich durch ein Wettbewerbsverbot (§ 74 ff. 90a HGB) und die Zahlung einer Entschädigung gegen die Konkurrenz des ehemaligen Arbeitnehmers schützen.
Ein bloßer Verstoß gegen vertragliche oder nachvertragliche Wettbewerbsverbote reicht hierfür jedoch nicht aus. Ihre Durchsetzung ist nicht Aufgabe des Rechts des unlauteren Wettbewerbs, sondern des Vertragsrechts.
Eine Vertragsklausel, die es einem gekündigten Arbeitnehmer untersagt, innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitnehmer seines früheren Arbeitgebers für eigene Zwecke allein oder mit Hilfe Dritter zu beschäftigen, kann - auch bei gleichzeitigem Widerruf der zuvor vereinbarten Kundenschutzklausel - ein § 74 HGB ähnliches nachvertragliches Wettbewerbsverbot darstellen, wenn der gekündigte Arbeitnehmer durch diese Klausel in seiner beruflichen Tätigkeit mehr als nur geringfügig eingeschränkt wird. Da sich der Arbeitgeber im konkreten Fall nicht zur Zahlung einer Entschädigung für die Einhaltung des Verbots verpflichtet hatte, erklärte das Berliner Gericht (ArbG Berlin, Urteil vom 11.02.2005 - 9 Ca 144/05) das Verbot für unwirksam.
- Legal-Tech-Gesetz
- Unwirksamkeit der Kündigung wegen Unterschrift mit "i.A."
- Influencer gleich Werbung?
- Arbeitnehmer muss die Krankheit beweisen
- Widerruf eines Autokreditvertrages
- Haftung einer Tochtergesellschaft für den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht?
- Abwerben von Kunden durch Mitarbeiter
- Befristung eines Arbeitsverhältnisses
- Preiserhöhungen bei Neuwagenbestellungen
- Kündigung wegen unbefugten Lesens und Weitergabe von Daten
- Kündigung nach Drohungen gegen einen Vorgesetzten
- Nachweis des Empfangs einer E-Mail
- Auflösung eines Leasingvertrags
- EU-Sanktionen gegen russische Staatsbürger.
- Transparenzregister: Eintragungspflicht für alle Gesellschaften
- Insolvenzrecht: Überschuldung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO
- Die Russland-Sanktionen der EU
- Kennzeichenwerbung ist Arbeitslohn
- Arbeitnehmer können ins Ausland versetzt werden
- Umsetzung der elektronischen Zeiterfassung
- Arbeitslosengeld nach Kündigung?
- Equal pay
- Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit 6% p.a. ab 2014 verfassungswidrig
- Löschung der Daten - Grund für Kündigung
- Zum Mieterrecht: Kündigung bei Eigenbedarf
- Widerrufsrecht bei Maklerverträgen
- BFH, Urteil vom 23.03.2016, IV R 9/14: Investitionsabzugsbetrag
- BGH, Urteil vom 12.07.2016 – KZR 25/14: Kartellschaden
- Missbrauch des Widerrufsrechtes
- Fristsetzung zur Nacherfüllung
- Schutz von Dritten durch Anwaltsvertrag
- Rechtsprechung akutell: Verkaufsplattform im Internet
- Höhe Bonuszahlungen
- Formvorschriften in AGB
- Mündliche Aufhebung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages
- Keine Schönheitsreparaturen an der Wohnung trotz "Renovierungsvereinbarung"
- Steuer auf die ausgefallene private Darlehensforderung
- Europäischer Gerichtshof: Haftung von YouTube für Urheberrechtsverletzungen
- Schenkungsversprechen ohne notarielle Beurkundung unwirksam.
- Existenzminimum bleibt steuerfrei
- Widerruflichkeit von Aufhebungsverträgen
- Rechtsschutzversicherung
- Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Nicht genommener Urlaub
- Zuwanderung von Fachkräften
- Unbezahlter Urlaub
- Vorstand einer ausländischen Gesellschaft ständiger Vertreter in Deutschland
- Zollrecht: Unternehmen muss der Zollverwaltung Daten der Geschäftsführer übermitteln .
- Arbeitsrecht: Keine Anpassung für Anwaltskosten
- Fristlose Kündigung
- Schadensersatzpflicht bei unzulässiger Untervermietung (Gewerberäume)
- Fristlose Kündigung
- Schadensersatz bei Verstoß gegen eine Gerichtsstandsvereinbarung
- Corona-Quarantäne: Was muss rechtlich beachtet werden?
- Keine fristlose Kündigung
- Arbeitsrecht zu Corona
- Kündigung Covid 19 unwirksam