Zuwanderung von Fachkräften
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes für qualifizierte Arbeitskräfte vorgelegt.
Ziel des Entwurfs ist es, „die Fachkräftesicherung durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu flankieren“ (BT-Drs. 19/8285 – PDF, 2,7 MB).
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen künftig alle Fachkräfte, die über einen Arbeitsvertrag und einen anerkannten Abschluss verfügen, in den entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten können. Die Beschränkung auf „Engpassberufe“, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind, soll abgeschafft werden. Auch die Vorrangprüfung, ob nicht auch deutsche oder EU-Bürger für den Arbeitsplatz in Frage kommen, soll für Fachkräfte grundsätzlich entfallen, allerdings verbunden mit der Möglichkeit, die Vorrangprüfung bei Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt kurzfristig wieder einzuführen.
Darüber hinaus soll für Fachkräfte mit Berufsausbildung analog zur Regelung für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung die Möglichkeit der befristeten Einreise zur Arbeitssuche geschaffen und auf fünf Jahre befristet geprüft werden. Darüber hinaus soll laut Entwurf die Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die im Ausland eine Berufsausbildung absolviert haben, durch ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen erweitert und attraktiver gestaltet werden.
Zur Begründung verweist die Bundesregierung darauf, dass sich der Fachkräftemangel zu einem Risiko für die deutsche Wirtschaft entwickelt habe. Die Zahl der unbesetzten Stellen sei derzeit auf rund 1,2 Millionen angestiegen. Der Fachkräftemangel sei in vielen Unternehmen bereits spürbar, vor allem im Gesundheits- und Pflegesektor, in den so genannten Mint-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), aber auch im handwerklichen Bereich. Es fehlten nicht nur Hochschulabsolventen, sondern zunehmend auch Facharbeiter mit qualifizierter Berufsausbildung. Die demografische Entwicklung wird dies weiter verschärfen.
19.03.2019