Existenzminimum bleibt steuerfrei
Die Bundesregierung hat den 12. Existenzminimumbericht verabschiedet: Er sieht unter anderem vor, dass das Existenzminimum in den Jahren 2019 und 2020 aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten steigt und wie bisher steuerfrei bleibt.
Der Begriff Existenzminimum bezieht sich auf die finanziellen Mittel, die zur Deckung des materiellen Bedarfs erforderlich sind, um das Überleben zu sichern.
Der Grundfreibetrag für Erwachsene, der derzeit bei 9.000 Euro liegt, steigt 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro, der Kinderfreibetrag von derzeit 4.788 Euro auf 4.896 Euro (2019) bzw. 5.004 Euro (2020). Der zweite Kindergeldbestandteil „Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung“ bleibt mit 2.640 Euro konstant.
Der Grundfreibetrag ist der jährliche Betrag, bis zu dem das Einkommen nicht versteuert werden muss. Die Erhöhung des Kinderfreibetrages spiegelt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes wider.
Gleichzeitig wird mit dem heute beschlossenen Steuerprogressionsbericht der Einkommensteuertarif gesenkt, um die so genannte „kalte Progression“ auszugleichen. Das bedeutet, dass vor allem niedrigere Löhne und Einkommen weniger Steuern zahlen müssen.
Die Inflationsrate gibt an, wie sich die Preise für private Konsumausgaben innerhalb eines Jahres verändern. Deshalb wird sie auch als „Inflation“ oder „Teuerungsrate“ bezeichnet. Wenn Lohnerhöhungen nur die Inflation ausgleichen, wird den Menschen trotz höherer Löhne nicht mehr Geld zur Verfügung stehen. In diesem Fall spricht man von „kalter Progression“.
Quelle. Newsletter Bundesregierung Aktuell v. 02.11.2018 Newsletter Bundesregierung Aktuell v. 02.11.2018