Sicherstestellung von privaten PKW aus Russland durch deutsche Zollbehörden
Der deutsche Zoll hat russischen Medienberichten zufolge mehrere Fahrzeuge mit russischen Kennzeichen beschlagnahmt. Grund sei eine EU-Verordnung, die die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien – darunter auch Autos – aus Russland beschränkt. Demnach begehen russische Staatsbürger, die etwa im Urlaub mit dem Auto die EU-Außengrenzen überqueren, einen Embargoverstoß.
Unter welchen Voraussetzungen ein sanktionsbewehrter Verstoß gegen die EU-Verordnung 833/2014 anzunehmen ist, erfahren Sie bei einer individuellen Rechtsberatung durch einen unserer Rechtsanwälte.