Notartermin in Berlin: gut vorbereitet unterschreiben
Immobilienkauf, GmbH-Gründung oder Anteilsübertragung sind nur in notarieller Form wirksam. Der Notar bleibt dabei neutral und vertritt nicht Ihre Interessen. Das übernimmt unsere Kanzlei: Wir prüfen Entwürfe, verhandeln Änderungen und erklären Ihnen vorab, was Sie unterschreiben.
Für Unternehmen & Gründer
GmbH gründen, Anteile übertragen oder Handelsregister ändern?
- Gründung von GmbH, UG und Holding
- Abtretung von Geschäftsanteilen
- Anmeldungen zum Handelsregister
Für Privatpersonen & internationale Mandanten
Immobilie kaufen oder Vollmacht erteilen?
- Immobilienkauf & Grundschuld
- Vollmachten für In- und Ausland
- Testament & Ehevertrag
Für Unternehmen und Gründer
GmbH, UG und Holding gründen
Wir gestalten die Satzung, klären Stammkapital und Geschäftsführung und liefern dem Notar alle Angaben. Manche Gründungen sind auch per Video möglich.
Geschäftsanteile übertragen
Verkauf und Abtretung von GmbH-Anteilen sind beurkundungspflichtig (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Wir prüfen Kaufpreis, Garantien und Zustimmungsvorbehalte der Satzung.
Handelsregister: Geschäftsführer, Satzung, Kapital
Neuer Geschäftsführer, Sitzverlegung oder Kapitalerhöhung: Die Anmeldung braucht eine beglaubigte Unterschrift (§ 12 HGB). Beschluss und Anmeldung bereiten wir vor.
Für Privatpersonen und internationale Mandanten
Immobilienkauf und Grundschuld
Ein Grundstückskaufvertrag wird erst durch die notarielle Form wirksam (§ 311b BGB). Wir prüfen den Entwurf auf Haftungsausschluss, Kaufpreisfälligkeit und Mängelregeln und verhandeln für Sie.
Vollmachten und Dokumente für das Ausland
Ob General-, Vorsorge- oder Spezialvollmacht: Wir formulieren sie passend zum Zweck. Für ausländische Behörden klären wir Übersetzung und Apostille oder Legalisation.
Testament, Erbvertrag und Ehevertrag
Auch im Erbrecht und Familienrecht verlangt das Gesetz oft die notarielle Form. Die Beurkundung bei einem Partnernotar vermitteln wir.
Warum BRG Rechtsanwälte
20+
Jahre Erfahrung im Wirtschaftsrecht
2
Beratungssprachen
21
Bewertungen auf ProvenExpert
- Prüfung der Entwürfe in Ihrem Interesse, nicht nur neutrale Belehrung
- Unabhängige Partnernotare in Berlin
- Beratung auf Deutsch und/oder Englisch
- Gesellschafts-, Immobilien- und Aufenthaltsrecht aus einer Hand
Ihre Ansprechpartner
Was Mandanten über uns sagen
5 · 21 Bewertungen auf ProvenExpert
Mehr erfahrenSo läuft die Zusammenarbeit ab
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Anfrage
Per Formular, Telefon oder E-Mail, gern mit vorhandenen Entwürfen.
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Rückmeldung
Wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns bei Ihnen in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Arbeitstagen.
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Vorbereitung
Wir prüfen den Entwurf, stimmen ihn mit dem Partnernotar ab und vereinbaren den Termin.
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Unterschrift & Eintragung
Auf Wunsch begleiten wir Sie und verfolgen die Eintragung in Grundbuch oder Handelsregister.
Kosten & Honorar
Informationsgespräch
Im ersten Informationsgespräch erhalten Sie alle Details zum Ablauf und zu den Kosten.
Notarkosten
Gesetzlich festgelegt im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und abhängig vom Geschäftswert. Jeder Notar berechnet für denselben Vorgang dasselbe.
Unsere anwaltliche Leistung
Stundenhonorar oder Pauschale, vorab vereinbart.
Nebenkosten
Grundbuch, Handelsregister, Übersetzung und Apostille kommen gesondert hinzu. Wir nennen sie Ihnen vorab.
Häufige Fragen zum Notar in Berlin
Ist es egal, zu welchem Notar man geht?
Ja, die Wahl ist frei, auch für Immobilien außerhalb Berlins. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt. Unterschiede gibt es bei Verfügbarkeit, Erfahrung und Sprachen.
Was kostet ein Notar in Berlin?
Das richtet sich nach dem GNotKG und dem Geschäftswert, etwa Kaufpreis oder Stammkapital. Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet deutlich weniger als ein beurkundeter Vertrag. Unser Honorar kommt hinzu.
Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung?
Bei der Beurkundung liest der Notar den ganzen Vertrag vor und belehrt alle Beteiligten, etwa beim Immobilienkauf. Bei der Beglaubigung bestätigt er nur Ihre Unterschrift, zum Beispiel für das Handelsregister.
Berät mich der Notar oder brauche ich einen Anwalt?
Der Notar belehrt neutral, verhandelt aber nicht für Sie. Für Ihre Interessen, Haftungsrisiken und Verhandlungsspielraum brauchen Sie einen eigenen Anwalt.
Kann ich auf Englisch beurkunden?
Ja. Beherrscht der Notar die Sprache, wird direkt darin beurkundet, sonst übersetzt ein Dolmetscher. Wir organisieren beides und erklären Ihnen den Vertrag vorab.
Welche Unterlagen brauche ich?
Immer einen gültigen Ausweis oder Reisepass. Je nach Vorgang zusätzlich Registerauszug, Gesellschafterliste, Grundbuchauszug oder Steuer-ID. Sie bekommen von uns vorab eine Checkliste.
Muss ich zur GmbH-Gründung persönlich erscheinen?
Nicht immer. Bestimmte Gründungen und Registeranmeldungen sind inzwischen per Video über das System der Bundesnotarkammer möglich. Auch eine Vollmachtserteilung ist möglich.
Bieten Sie auch Online-Beratung an?
Ja, per Telefon und Video. So betreuen wir auch Mandanten außerhalb Berlins und im Ausland.
Notartermin geplant?
Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie den Entwurf prüfen, bevor Sie unterschreiben. Persönlich in Berlin, per Telefon oder Video.
Unverbindliche Anfrage
Sprechen Sie uns an! Wir informieren Sie in einem persönlichen Gespräch, per E-Mail oder gerne auch per Videokonferenz oder Telefon über unsere Leistungen und Kosten - natürlich unverbindlich und kostenfrei.


