Kündigung aufgrund von Drohungen gegen einen Vorgesetzten
Wenn ein Arbeitnehmer einem Kollegen glaubhaft ankündigt, er wolle seinen Vorgesetzten aus dem Fenster werfen und randalieren, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Der Kläger war seit über 13 Jahren in der Buchhaltung der beklagten Stadt beschäftigt. Nach einem Streit mit seinem Vorgesetzten sagte der Kläger zu seinem Kollegen: "Ich werde diesen kleinen Wicht aus dem Fenster werfen. Ich werde mir das nicht länger gefallen lassen. Ich werde jetzt einen Amoklauf veranstalten. Ich sage dir, es wird bald etwas passieren. Er lebt gefährlich, sehr gefährlich." Am 28.12.2020 erhielt der Kläger eine fristlose, hilfsweise eine fristgerechte Kündigung zum 30.06.2021. Hiergegen erhob er eine Kündigungsschutzklage.
Mit Urteil vom 04.11.2021 wies das Arbeitsgericht Siegburg die Klage ab. Nach Anhörung des Kollegen als Zeuge hielt es die fristlose Kündigung für gerechtfertigt. Der wichtige Grund für die Kündigung war nach Ansicht des Gerichts, dass der Kläger gegenüber seinem Kollegen Äußerungen in schwerwiegender Weise getätigt hatte, die sowohl die Ankündigung einer Gefahr für Leib und Leben des Vorgesetzten als auch die Ankündigung eines Amoklaufs beinhalteten. Das Gericht war überzeugt, dass der Kläger die Drohung absolut ernst gemeint hatte. Eine vorherige Warnung war in diesem Fall nicht erforderlich. Dem Arbeitgeber sei es nicht zuzumuten, den Kläger bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.
Quelle: Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11.01.2022
- Legal-Tech-Gesetz
- Unwirksamkeit der Kündigung wegen Unterschrift mit "i.A."
- Influencer gleich Werbung?
- Arbeitnehmer muss die Krankheit beweisen
- Widerruf eines Autokreditvertrages
- Haftung einer Tochtergesellschaft für den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht?
- Abwerben von Kunden durch Mitarbeiter
- Befristung eines Arbeitsverhältnisses
- Preiserhöhungen bei Neuwagenbestellungen
- Kündigung wegen unbefugten Lesens und Weitergabe von Daten
- Kündigung nach Drohungen gegen einen Vorgesetzten
- Nachweis des Empfangs einer E-Mail
- Auflösung eines Leasingvertrags
- EU-Sanktionen gegen russische Staatsbürger.
- Transparenzregister: Eintragungspflicht für alle Gesellschaften
- Insolvenzrecht: Überschuldung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO
- Die Russland-Sanktionen der EU
- Kennzeichenwerbung ist Arbeitslohn
- Arbeitnehmer können ins Ausland versetzt werden
- Umsetzung der elektronischen Zeiterfassung
- Arbeitslosengeld nach Kündigung?
- Equal pay
- Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit 6% p.a. ab 2014 verfassungswidrig
- Löschung der Daten - Grund für Kündigung
- Zum Mieterrecht: Kündigung bei Eigenbedarf
- Widerrufsrecht bei Maklerverträgen
- BFH, Urteil vom 23.03.2016, IV R 9/14: Investitionsabzugsbetrag
- BGH, Urteil vom 12.07.2016 – KZR 25/14: Kartellschaden
- Missbrauch des Widerrufsrechtes
- Fristsetzung zur Nacherfüllung
- Schutz von Dritten durch Anwaltsvertrag
- Rechtsprechung akutell: Verkaufsplattform im Internet
- Höhe Bonuszahlungen
- Formvorschriften in AGB
- Mündliche Aufhebung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages
- Keine Schönheitsreparaturen an der Wohnung trotz "Renovierungsvereinbarung"
- Steuer auf die ausgefallene private Darlehensforderung
- Europäischer Gerichtshof: Haftung von YouTube für Urheberrechtsverletzungen
- Schenkungsversprechen ohne notarielle Beurkundung unwirksam.
- Existenzminimum bleibt steuerfrei
- Widerruflichkeit von Aufhebungsverträgen
- Rechtsschutzversicherung
- Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Nicht genommener Urlaub
- Zuwanderung von Fachkräften
- Unbezahlter Urlaub
- Vorstand einer ausländischen Gesellschaft ständiger Vertreter in Deutschland
- Zollrecht: Unternehmen muss der Zollverwaltung Daten der Geschäftsführer übermitteln .
- Arbeitsrecht: Keine Anpassung für Anwaltskosten
- Fristlose Kündigung
- Schadensersatzpflicht bei unzulässiger Untervermietung (Gewerberäume)
- Fristlose Kündigung
- Schadensersatz bei Verstoß gegen eine Gerichtsstandsvereinbarung
- Corona-Quarantäne: Was muss rechtlich beachtet werden?
- Keine fristlose Kündigung
- Arbeitsrecht zu Corona
- Kündigung Covid 19 unwirksam