Muss der Arbeitgeber nach Kündigung des Mitarbeiters und Krankschreibung weiterhin Gehalt zahlen? - BRG
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15.12.2023

Muss der Arbeitgeber nach Kündigung des Mitarbeiters und Krankschreibung weiterhin Gehalt zahlen?

Ja, der Arbeitgeber muss nach einer Kündigung und bei vorliegender Krankschreibung des Mitarbeiters grundsätzlich weiterhin Gehalt zahlen – allerdings nur bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses und unter bestimmten Bedingungen.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Gemäß § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) besteht während der ersten sechs Wochen einer Erkrankung Anspruch auf volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, auch innerhalb der Kündigungsfrist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgeht, solange eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorliegt, die den Anscheinsbeweis für die Arbeitsunfähigkeit erbringt. Nach Ablauf der sechs Wochen oder des Arbeitsverhältnisses springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.

Ausnahmen und Zweifel am Attest

Der Arbeitgeber kann die Zahlung verweigern, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine vorgetäuschte Krankheit vorliegen, z. B. bei „Abschlusskrankheiten”, die exakt bis zum Vertragsende dauern und direkt von einer neuen Tätigkeit gefolgt werden. In solchen Fällen muss der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit gerichtlich nachweisen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dies in Urteilen wie Az. 5 AZR 149/21 bestätigt. Eine bloße Skepsis reicht nicht aus, denn der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast.

Praktische Hinweise

Mit Ablauf der Kündigungsfrist endet die Lohnpflicht des Arbeitgebers unwiderruflich, unabhängig von anhaltender Krankheit. Arbeitnehmer:innen sollten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) fristgerecht einreichen und bei Streitigkeiten eine Lohnzahlungsklage beim Arbeitsgericht einleiten. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung (Anlasskündigung) kann der Lohnanspruch sogar darüber hinaus bestehen.

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