Daten gehören Arbeitgeber
Eine umfangreiche Löschung von Dateien, welche einem Unternehmen gehören – ohne vorherige Anordnung – kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Darauf hat das Hessische Landesarbeitsgericht bestanden. Ein Account-Manager in einem Unternehmen der EDV-Branche hatte rund 80 Dateien und 374 gespeicherte Kontakte, E-Mails, Aufgaben und Termine eigenmächtig gelöscht. Der Arbeitnehmer hatte dies während der Verhandlungen um eine Änderung oder Aufhebung seines Arbeitsvertrages getan. Laut dem Urteil zerstöre eine solche Tat das Vertrauen in die Integrität des Mitarbeiters. (AZ: 7 Sa 1060/10) Alle Daten am Arbeitsplatz stünden in der Verfügungsmacht des Arbeitgebers. Daraufhin war dem Account-Manager fristlos gekündigt worden.
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