Schwächung der Mieterrechte
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe erleichtern die Kündigung bei Eigenbedarf
Wenn der Vermieter seine Immobilie als Zweitwohnung nutzen will, auch zeitweise, hat er das Recht sein/en Mieter/in wegen Eigenbedarfs zu kündigen. So entschieden die Verfassungsrichter des Bundesverfassungsgerichts.
Eine langjährige Mieterin wurde gekündigt, weil der Eigentümer der Wohnung, ein Chefarzt, seine Wohnung für gelegentliche Besucher seiner 14-jährigen Tochter nutzen wollte. Die Mieterin hat sich bei dem Bundesverfassungsgericht beschwert; ihre Beschwerde wurde allerdings abgewiesen. „Vernünftige und nachvollziehbare Gründe“ des Vermieters reichen aus, so das Urteil.
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