Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister
Seit dem 1. August 2021 wird das Transparenzregister als Vollregister geführt. Alle transparenzpflichtigen Rechtseinheiten müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv melden – auch wenn diese in anderen Registern ersichtlich sind. Der Bundesanzeiger fordert Unternehmen derzeit zur Mitteilung auf.
Wer ist eintragungspflichtig?
Eintragungspflichtig sind alle „transparenzpflichtigen Vereinigungen“ nach dem Geldwäschegesetz: GmbH, UG, AG, KGaA, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften sowie bestimmte Stiftungen und trustähnliche Gestaltungen. Nicht registrierte GbR sind ausgenommen.
Was muss eingetragen werden?
Einzutragen sind die „wirtschaftlich Berechtigten“ – natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Gesellschaft steht. Meldepflichtig sind: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses (z.B. Beteiligungshöhe, Stimmrechte) sowie Staatsangehörigkeiten.
Warum kommen jetzt Erinnerungsschreiben?
Seit Wegfall der Mitteilungsfiktion reichen Einträge in anderen Registern nicht mehr aus – jede Gesellschaft muss aktiv melden. Viele müssen ihre Meldung nachholen, daher verschickt der Bundesanzeiger Erinnerungsschreiben.
Wer muss tätig werden?
Verpflichtet sind die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstände, Vereinsvorstände, Verwalter/Treuhänder). Sie müssen die wirtschaftlich Berechtigten ermitteln, Daten einholen und unverzüglich elektronisch übermitteln.
Folgen bei Nicht-Eintragung
Fehlende oder verspätete Meldungen sind Ordnungswidrigkeiten. Bußgelder können bis in den sechsstelligen, in schweren Fällen sogar in den Millionenbereich reichen. Bestandskräftige Bußgelder können veröffentlicht werden („Naming-and-Shaming“) – mit erheblichem Reputationsschaden.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Eintragung Ihres Unternehmens im Transparenzregister?
Nennen Sie uns Rechtsform und Beteiligungsstruktur. Wir klären die erforderlichen Angaben und übernehmen die Eintragung.