Transparenzregister: Registrierungspflicht für alle Unternehmen
Am 1. August 2021 wird das Transparenzregister und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) in Kraft treten. Mit diesem Gesetz wird das Transparenzregister von einem Auffangregister in ein Vollregister umgewandelt. Damit sind alle Unternehmen, die der Transparenzpflicht unterliegen, ab dem 01.08.2021 verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren und das Transparenzregister aktiv zur Registrierung zu melden. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die erforderlichen Informationen bereits in anderen elektronisch abrufbaren Registern (wie dem Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister) vorhanden sind. Die bisher geltende Meldefiktion entfällt nun. Für Unternehmen, die bisher von der Meldefiktion profitiert haben, gelten Übergangsfristen. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.
Die Website des Transparenzregisters bietet detaillierte Informationen. Außerdem hat das Bundesverwaltungsamt Informationen und einen FAQ-Katalog veröffentlicht.
Wenn Sie Beratung oder Unterstützung bei der Eintragung in das Transparenzregister benötigen, wenden Sie sich bitte an uns!
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