Arbeitsgericht: Hündin darf nicht mehr mit ins Büro
Sechs Jahre lang durfte Tierschutzhündin Lori ihre Besitzerin zur Arbeit begleiten – jetzt ist Schluss. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigte: Ein arbeitsvertragliches Tierverbot gilt auch dann, wenn es lange Zeit stillschweigend geduldet wurde.
Die Klägerin, Mitarbeiterin eines Spielhallenbetreibers, hatte Rechtsschutz gesucht, nachdem ihr die Mitnahme ihres Hundes untersagt worden war. Es konnte jedoch weder eine ausdrückliche Erlaubnis noch eine betriebliche Übung festgestellt werden. Die Richter betonten: Eine Duldung ist keine Erlaubnis – das Direktionsrecht des Arbeitgebers bleibt bestehen.
Ein Vergleich schafft nun Klarheit: Bis zum 31. Mai darf Lori noch mit zur Arbeit kommen – danach nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung. Persönliche Umstände wie enge Bindung oder finanzielle Belastung ändern an der Rechtslage nichts.
Die Entscheidung unterstreicht: Ob Hunde am Arbeitsplatz erlaubt sind oder nicht, liegt im Ermessen des Arbeitgebers – entscheidend sind die vertraglichen Regelungen.