Arbeitsrecht: variable Vergütung – Schadenersatz statt Bonus
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn ihr Arbeitgeber ihnen variable Vergütungsziele zu spät oder gar nicht vorgibt (Urt. v. 19.02.2025, Az. 10 AZR 57/24).
Ein Arbeitnehmer klagte, weil ihm für 2019 keine individuellen Ziele und die Unternehmensziele erst spät mitgeteilt wurden. Er forderte zusätzlich zu den bereits gezahlten 15.500 Euro weitere 16.000 Euro Schadensersatz, da er seine Ziele bei rechtzeitiger Vorgabe erreicht hätte.
Das BAG bestätigte das Urteil des LAG Köln und sah in der verspäteten Zielvorgabe eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers. Eine nachträgliche Zielsetzung sei nicht mehr motivationsfördernd. Ein Mitverschulden des Arbeitnehmers verneinte das Gericht, da die Zielvorgabe in der Verantwortung des Arbeitgebers liege.