Blue Card in Deutschland: Können Eltern und Schwiegereltern nachreisen? – BRG
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27.10.2025

Blue Card in Deutschland: Können Eltern und Schwiegereltern nachreisen?

Dieser Beitrag wird präsentiert von BRG Rechtsanwälte, Berlin, Deutschland – Ihr Partner für Aufenthaltsrecht in Deutschland

Seit dem 1. März 2024 eröffnet sich für Inhaber einer EU Blue Card eine bedeutende Neuerung: Sie können nun ihre Eltern und Schwiegereltern nach Deutschland holen. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn die Blue Card erstmalig ab diesem Stichtag erteilt wurde und der Lebensunterhalt der nachziehenden Eltern eigenständig gesichert werden kann.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für den Elternnachzug müssen drei wesentliche Bedingungen erfüllt werden: Erstens muss die Blue Card ab dem 1. März 2024 erstmalig ausgestellt worden sein. Zweitens ist der Nachweis erforderlich, dass der Lebensunterhalt der Eltern vollständig gesichert ist – das bedeutet ausreichende finanzielle Mittel ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen. Drittens müssen sämtliche relevanten Dokumente eingereicht werden, darunter das Antragsformular, Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts, gültige Reisepässe sowie eine Krankenversicherung.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Antrag wird grundsätzlich bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland der Eltern gestellt – also bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat. Eine Ausnahme gilt für Staatsangehörige bestimmter Länder mit visumsfreier Einreise. Nach erfolgreicher Visumserteilung können die Eltern nach Deutschland einreisen und hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese Regelung ist voraussichtlich bis Ende 2028 befristet.

Wichtige Zusatzinformationen

Die Regelung umfasst nicht nur die leiblichen Eltern, sondern auch Schwiegereltern – vorausgesetzt, der Ehepartner lebt dauerhaft mit dem Blue Card-Inhaber in Deutschland. Zudem profitieren Familien von weiteren Erleichterungen: Für Ehegatten und minderjährige Kinder entfällt beispielsweise der Nachweis über ausreichenden Wohnraum.

Diese gesetzliche Neuerung stellt eine spürbare Verbesserung für die Familienzusammenführung hochqualifizierter Fachkräfte dar und gilt als eines der attraktivsten Angebote im europäischen Vergleich.

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