Einbürgerung in Deutschland
Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft sind in der Regel ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest). Außerdem musst du nachweisen, dass du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst und bereit bist, deine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, sofern keine Ausnahmeregelung vorliegt. Der Antrag wird bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt und ist gebührenpflichtig.
Im Einzelnen:
1. Wohnort
- Du wohnst in Deutschland.
2. Aufenthaltszeit in Deutschland
- Du lebst schon seit einiger Zeit hier:
- 5 Jahre oder
- 3 Jahre, wenn:
- Du besondere Leistungen zeigst (z. B. gute Schulnoten, beruflicher Erfolg oder Engagement in der Gesellschaft).
- Du deinen Lebensunterhalt selbst finanzierst.
- Du Deutsch auf C1-Niveau sprichst.
- 3 Jahre, wenn du seit 2 Jahren mit einer deutschen Person verheiratet bist.
3. Identität
- Du hast einen gültigen Pass oder eine ID-Karte. Ein deutscher Reiseausweis reicht nicht aus.
4. Anerkennung des Grundgesetzes
- Du respektierst die Regeln in Deutschland.
- Du bist gegen Extremismus, Rassismus und menschenfeindliches Verhalten.
- Du erkennst die besondere Verantwortung Deutschlands an (z. B. Schutz jüdischen Lebens, kein Angriffskrieg).
5. Aufenthaltstitel
- Du hast einen gültigen Aufenthaltstitel, z. B.:
- Niederlassungserlaubnis
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltskarte für EU-/EWR-Bürger
6. Einkommen
- Du bekommst kein Bürgergeld oder Sozialhilfe, es gibt aber Ausnahmen (z. B. Vollzeit-Arbeit).
7. Keine Vorstrafen
- Du hast keine schweren Straftaten begangen.
8. Deutschkenntnisse
- Du sprichst mindestens auf B1-Niveau Deutsch.
9. Wissen über Deutschland
- Du kennst die Regeln des Zusammenlebens, z. B. durch:
- Einbürgerungstest
- Schulabschluss in Deutschland
- Berufsausbildung oder Studium in Deutschland
10. Gleichberechtigung und Familie
- Du bist nicht mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet.
- Du achtest auf Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau.
Besondere Fälle
- Wenn du eine Krankheit, Behinderung oder andere besondere Umstände hast, können Ausnahmen gemacht werden.
- Für Kinder unter 16 Jahren wird das Einverständnis beider Eltern benötigt (bei gemeinsamem Sorgerecht).
Benötigte Unterlagen
- Einbürgerungsantrag (online stellen).
- Gültiger Pass oder ID-Karte.
- Nachweise über Einkommen (z. B. Arbeitsvertrag oder Steuerbescheid).
- Sprachnachweis (z. B. Deutsch-Zertifikat B1).
- Wissenstest-Nachweis (z. B. Einbürgerungstest).
- Meldebestätigung (wo du wohnst).
- Weitere Dokumente, je nach Lebenssituation (z. B. Mietvertrag, Krankenversicherungsnachweis).
Verwaltungsgebühr
- 255 Euro pro Person.
- 51 Euro für Kinder unter 16 Jahren.