Kündigungswelle: Unternehmen in Deutschland stehen vor arbeitsrechtlichen Herausforderungen
Die deutsche Wirtschaft erlebt derzeit eine große Entlassungswelle. Zahlreiche Unternehmen, darunter Branchengrößen wie Volkswagen, Bosch und Zalando, haben umfangreiche Stellenstreichungen angekündigt.
Aus Sicht der Arbeitnehmer, sofern es nicht zu einer einvernehmlichen Aufhebungsvereinbarung kommt, ist in diesem Zusammenhang die ordnungsgemäße Zustellung von Kündigungen von großer Bedeutung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 20. Juni 2024 (Az.: 2 AZR 213/23) klargestellt, dass bei der Versendung einer Kündigung per Einwurfeinschreiben der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass die Kündigung innerhalb der üblichen Postzustellungszeiten zugegangen ist. Im konkreten Fall hatte eine Arbeitnehmerin geltend gemacht, die Kündigung sei erst am Folgetag zugegangen, da der Einwurf außerhalb der üblichen Zustellzeiten erfolgt sei. Das BAG entschied jedoch, dass der Arbeitgeber seiner Zustellungspflicht nachgekommen sei und die Kündigung als am Tag des Einwurfs zugegangen gelte.
Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Zustellung von Kündigungen. Arbeitgeber sollten jedoch bedenken, dass das Einwurfeinschreiben keinen sicheren Beweis für den Inhalt der Sendung darstellt. In kritischen Situationen, insbesondere bei kurzen Fristen, empfiehlt es sich daher, Kündigungen persönlich unter Zeugen zu übergeben oder einen Kurierdienst zu beauftragen, der Inhalt und Zustellung dokumentiert.