Online geschlossene Ehe ist unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine von Deutschland aus per Videotelefonie vor einer Behörde im Ausland geschlossene Ehe nach deutschem Recht unwirksam ist. In dem Fall hatten die in Deutschland lebenden Eheleute ihre Ehe per Video vor einer Behörde in Utah (USA) geschlossen und wollten diese später in Deutschland anerkennen lassen.
### Warum ist die Ehe nichtig?
Nach deutschem Recht (Art. 13 Abs. 4 EGBGB) muss eine Ehe in Deutschland persönlich und in Anwesenheit eines Standesbeamten geschlossen werden. Da die Eheschließenden ihre Erklärungen von Deutschland aus abgegeben haben, ist deutsches Recht anzuwenden. Die Videotelefonie ersetzt die persönliche Anwesenheit nicht, so dass die Formvorschrift nicht eingehalten wurde.
### Was bedeutet das für heiratswillige Paare?
– Eine Online-Eheschließung vor einer ausländischen Behörde ist in Deutschland unwirksam, wenn einer oder beide Eheschließenden ihre Erklärung in Deutschland abgeben.
– Die Unwirksamkeit einer solchen Eheschließung steht einer erneuten Eheschließung in Deutschland nicht entgegen.
Wenn Sie vorhaben, im Ausland zu heiraten, sollten Sie darauf achten, dass die Eheschließung auch den deutschen Formvorschriften entspricht, sofern diese für Sie gelten. Es empfiehlt sich auch, vor der Eheschließung an einen Ehevertrag zu denken.