Sanktionsumgehung: Haftstrafen wegen illegaler Elektroniklieferungen nach Russland – BRG
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13.10.2025

Sanktionsumgehung: Haftstrafen wegen illegaler Elektroniklieferungen nach Russland

Das Landgericht Hamburg verurteilte zwei Männer wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu Haftstrafen von sechs Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und sechs Monaten. Zudem wurde die Einziehung von 63.600 Euro angeordnet.

Tatvorwurf

Zwischen September 2022 und November 2023 lieferten die Angeklagten Elektronikbauteile im Wert von knapp 1,2 Millionen Euro nach Russland. Die Komponenten – Dioden, Schaltungen und Transistoren – können für den Bau militärischer Drohnen verwendet werden.

Sanktionsumgehung

Die Lieferungen erfolgten unter bewusster Missachtung der EU-Embargomaßnahmen gegen Russland. Die Waren wurden über Zwischenempfänger in Armenien, China, Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Russland geleitet.

Das Gericht sah zehn Fälle banden- und gewerbsmäßiger Verstöße als erwiesen an.

Strafzumessung

Erschwerend wirkte sich aus, dass die Taten in Mittäterschaft, gewerbsmäßig und als Mitglieder einer Bande begangen wurden. Das Gericht sah zehn Fälle banden- und gewerbsmäßiger Verstöße als erwiesen an.

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