Student erstreitet vor Gericht 100.000 Euro vom Arbeitgeber
Ein Jurastudent, der als Kellner in der Gastronomie arbeitete, verklagte seinen Arbeitgeber erfolgreich auf 100.000 Euro Schadensersatz, eine schriftliche Entschuldigung und sechs Monate bezahlten Urlaub. Das Landesarbeitsgericht München gab ihm in allen Punkten recht.
Der Fall begann, als der Student einen Betriebsrat gründen wollte. Daraufhin wurde er vom Arbeitgeber nicht mehr zum Dienst eingeteilt und später fristlos gekündigt, angeblich wegen Arbeitsverweigerung. Das Gericht erkannte jedoch, dass die wahren Gründe für die Kündigung in der Betriebsratsgründung lagen und der Arbeitgeber den Studenten benachteiligen wollte.
Das Gericht sprach dem Studenten verschiedene Entschädigungen zu: Verdienstausfall, entgangene Trinkgelder (100 Euro pro Schicht), Kosten für vergünstigte Speisen und Getränke, Überstundenvergütung, Waschkosten für Arbeitskleidung und Annahmeverzugslohn. Zusätzlich muss sich der Arbeitgeber schriftlich entschuldigen, da seine Begründung für die Kündigung altersdiskriminierend war. Der Student erhielt auch sechs Monate bezahlten Urlaub, da der Arbeitgeber ihn nie über sein Urlaubsrecht informiert hatte.
Besonders bemerkenswert ist, dass auch der Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht wurde, da er vorsätzlich gegen Schutzgesetze verstoßen hatte.