Arbeitsrecht: Vollstreckbarkeit der Vereinbarung über ein Arbeitszeugnis – BRG
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05.06.2026

Arbeitsrecht: Vollstreckbarkeit der Vereinbarung über ein Arbeitszeugnis

Wer im Kündigungsschutzprozess einen Vergleich schließt und dabei ein wohlwollendes Zeugnis nach eigenem Entwurf vereinbart, hat damit mehr in der Hand als oft gedacht. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung klargestellt: Ein solcher Vergleich ist ein vollstreckbarer Titel – und wer ihn nicht erfüllt, riskiert ein Zwangsgeld (Urt. v. 07.05.2026, Az. 8 AZB 25/25).

Anlass war der Fall eines ehemaligen Krankenhaus-Geschäftsführers, dessen früherer Arbeitgeber sich weigerte, das vereinbarte Zeugnis auszustellen. Der Arbeitgeber bestritt die im Entwurf beschriebenen Tätigkeiten und verweigerte die Umsetzung. Der Arbeitnehmer beantragte daraufhin die Festsetzung eines Zwangsgeldes gemäß § 888 ZPO – und scheiterte zunächst vor dem LAG Düsseldorf, das den Vergleich als nicht hinreichend bestimmt ansah.

Das BAG korrigierte diese Sichtweise grundlegend. Der 8. Senat stellte klar, dass ein Vergleich, der dem Arbeitnehmer das Recht gibt, einen Zeugnisentwurf vorzulegen, von dem der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen darf, einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel i.S.d. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO darstellt. Dass der Entwurf zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses noch nicht existiert, ändert daran nichts: Er kann später im Vollstreckungsverfahren vorgelegt werden. Auch das Abweichungsrecht aus wichtigem Grund – also die Pflicht zur Einhaltung von Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit gemäß § 109 Abs. 2 GewO – berührt die Vollstreckbarkeit nicht.

Im konkreten Fall blieb das Zwangsgeld dennoch aus, weil der Arbeitgeber substanzielle Einwände zur Zeugniswahrheit vorgebracht hatte. Diese Fragen sind nicht im Vollstreckungsverfahren zu klären und erfordern gegebenenfalls ein erneutes Erkenntnisverfahren. Für die Praxis gilt: Der Weg zur Vollstreckung ist offen – wer den Zeugnisentwurf bereits konkret im Vergleich verankert oder beifügt, vermeidet späteren Streit und stärkt seine Position erheblich.

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