Kündigungsschutz
Kündigungsschutz
Einer der zentralen Aspekte der arbeitsrechtlichen Tätigkeit ist der Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Ihr Rechtsanwalt prüft die Umstände der Kündigung und stellt fest, ob sie den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Er berät den Arbeitnehmer über mögliche Schritte und vertritt ihn gegebenenfalls vor Gericht, um eine gerechte Lösung zu erreichen.
Verhandlung der Abfindung
Verhandlung der Abfindung
Im Falle einer Kündigung ist die Verhandlung einer angemessenen Abfindung von großer Bedeutung. Ihr Anwalt setzt sein Verhandlungsgeschick ein, um für den Arbeitnehmer eine faire Abfindung auszuhandeln, die nicht nur finanziell angemessen ist, sondern auch mögliche Folgen für die berufliche Zukunft berücksichtigt. Die Höhe der Abfindung nach § 1a KSchG ist gesetzlich festgelegt und beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Gemäß § 10 Abs. 3 KSchG ist der Verdienst im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses ausschlaggebend. Mit einer überzeugenden Argumentation und einer geschickten Taktik Ihres Rechtsanwalts ist jedoch durchaus die Vereinbarung einer deutlich höheren Abfindung möglich.
Beratung des Arbeitgebers
Beratung des Arbeitgebers
Der Rechtsanwalt berät Ihr Unternehmen umfassend in allen Belangen des Arbeitsrechts, damit alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Er unterstützt bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Kündigungen, entwickelt Strategien zur Vermeidung von rechtlichen Konflikten und minimiert das Risiko von Klagen seitens der Arbeitnehmer.
Vertretung vor den Arbeitsgerichten
Vertretung vor den Arbeitsgerichten
Kommt es zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, übernimmt Ihr Rechtsanwalt die Vertretung vor den Arbeitsgerichten. Er bereitet die rechtliche Argumentation vor, verfasst Klage- oder Verteidigungsschriften und setzt sich engagiert für die Interessen seines Mandanten ein. Mit seinen fundierten Kenntnissen des Arbeitsrechts und seiner Erfahrung vor Gericht strebt er eine optimale Lösung für den Einzelnen oder das Unternehmen an.
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